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geistige & körperliche Behinderungen

Generell tritt Behinderung nur im Zusammenspiel mehrerer ursächlicher Faktoren auf. Typische individuell-beeinträchtigende Merkmale eines Menschen („Schädigung“ oder "Beeinträchtigung") sind fehlende oder veränderte Körperstrukturen sowie chronische körperliche und psychische Krankheiten. In Verbindung damit können Umweltfaktoren als physikalische Barrieren, zum Beispiel in Form von Bordsteinen, Engstellen, Treppen oder nicht barrierefreie Internetseiten zu einer Behinderung eines Menschen führen. Ebenso „behindernd“ sind gesellschaftliche Barrieren etwa in Ausbildung, Arbeitswelt, Freizeit und Kommunikation, wenn sie zum Ausschluss von Menschen mit abweichenden Merkmalen führen.

 

Definitionen von Behinderung, die nur auf eine einzige Ursache abzielen, gelten als überholt.

Grundsätzlich lassen sich Behinderungszusammenhänge grob in folgende Bereiche kategorisieren:

 

  • körperliche Behinderung
  • Sinnesbehinderung (BlindheitGehörlosigkeitSchwerhörigkeitTaubblindheit)
  • Sprachbehinderung
  • psychische (seelische) Behinderung
  • Lernbehinderung
  • geistige Behinderung

 

Hinsichtlich der personenseitigen Ursachen lässt sich unterscheiden zwischen:

 

  • erworbenen Behinderungen
- durch perinatale (während der Geburt) entstandene Schäden
- durch Krankheiten
- durch körperliche Schädigungen, zum Beispiel GewalteinwirkungUnfallKriegsverletzung
- durch Alterungsprozesse

  • angeborenen Behinderungen
- durch Vererbung bzw. chromosomal bedingt
- durch pränatale (vor der Geburt entstandene) Schädigungen.

Behinderungen können auch als Kombination aus mehreren Ursachen und Folgen auftreten (MehrfachbehinderungSchwerste Behinderung), oder weitere Behinderungen zur Folge haben, z. B. Kommunikationsbehinderung als Folge einer Hörbehinderung.

Einige Behinderungen werden gesellschaftlich überhaupt nicht als solche wahrgenommen, sondern gelten als Ausdruck mangelnder Selbstbeherrschung und Erziehung des Betroffenen. Dies gilt etwa für die ständigen Blähungen von Menschen, die nach einer Darmkrebsoperation die Bauhin' sche Klappe verloren haben oder die von CED betroffen sind. In einer vergleichbaren Situation befinden sich etwa die Betroffenen der Krankheit Morbus Tourette. Bei Behinderungen dieser Art sind soziale Behinderung und diskriminierende Ausgrenzung der Betroffenen besonders gravierend.

 

 

 

Aktualisiert (Dienstag, den 05. Oktober 2010 um 14:32 Uhr)